Sie sind hier:

Arbeitsgemeinschaft SCHRITTE / für behinderte Menschen / Aufbau von Mitbestimmungsstrukturen

Aufbau von Mitbestimmungs-Strukturen

"Menschen mit Behinderungen dürfen ihre Meinung sagen."
(Artikel 21 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung)


Frauen und Männer in bestehenden Einrichtungen wählen aus ihrem Kreis Sprecherinnen und Sprecher.
Sie werden in unterschiedlichen Einrichtungen verschieden genannt.
Sie heißen zum Beispiel:
• Interessenvertreter / Interessenvertreterin
• KlientInnensprecher / KlientInnensprecherin
• Werkstättenrat
• BewohnerInnenvertretung
Ihre Aufgabe besteht darin, die Wünsche und Beschwerden ihrer Gruppe zu vertreten.
Wir begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf bei ihren KlientInnenforen, BewohnerInnenrunden, Werkstattbesprechungen etc.

Wir unterstützen und begleiten Sie zum Beispiel durch
• Inhaltliche Aufbereitung relevanter Informationen
• Moderation
• Protokollerstellung


Unsere handlungsleitenden Grundsätze bei Aufbau und Implementierung von Mitbestimmungs-Strukturen sind:
• Anliegen, Wünsche und Beschwerden gemeinsam mit der Gruppe bearbeiten
• Aktiv zuhören
• Emotionalen Halt bieten
• Menschen ernst nehmen
• Wahlmöglichkeiten aufzeigen


Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anliegen und Bedürfnisse in Worte zu fassen und schriftlich zu formulieren.

Kontakt

Frau Maria Brandl

Maria Brandl
Telefon: +43 676 544 80 94
E-Mail:maria.brandl[at]schritte.at